Arzneikosten in der Steuererklärung


Gesundheitsausgaben geltend machen
Arzneikosten in der Steuererklärung

Steuerzahler können Ausgaben für Arzneimittel in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 geltend machen. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, erklärt der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Belastungsgrenze variiert

Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten, wenn zumutbare Belastungsgrenzen überschritten werden. Diese Grenze berechnet sich anhand des Jahreseinkommens, Familienstands und der Kinderzahl des Steuerzahlers. Anrechnen lassen sich Ausgaben, die die Krankenkasse nicht erstattet – also zum Beispiel Kosten für Arzneimittel aus der Apotheke, für ärztliche Behandlungen wie IGeL-Leistungen oder Zahnersatz sowie für medizinische Hilfsmittel wie Sehhilfen.

Nachweise nötig

Um sich „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennen zu lassen, müssen Steuerzahler laut § 33 des Einkommensteuergesetzes die medizinische Notwendigkeit für das Verwenden des Arzneimittels nachweisen. Bei komplett selbst bezahlten Arzneimitteln ("Selbstmedikation") kann dieser Nachweis durch ein Privatrezept oder durch ein Grünes Rezept erfolgen. Letzteres stellt der Arzt oft als Empfehlung aus, bevor die Apotheke es als Quittung bedruckt. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, kann der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro Medikament geltend machen. Bei allen geltend zu machenden Ausgaben für Arzneimittel, Behandlungen oder Hilfsmittel ist ein Zahlungsbeleg erforderlich.

Von Kundenkarte profitieren

Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden: Wer im Vorjahr nicht direkt seine Quittungen und Belege aufbewahrt und gesammelt hat, besitzt vielleicht in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte. Dann kann er dort nachträglich um eine finanzamttaugliche Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2013 bitten, die er als Patient selbst zahlen musste. Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren. Patienten können sich in ihrer Stammapotheke vor Ort erkundigen und eine Kundenkarte anlegen.

News

"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol
"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol

Vorsicht in der Schwangerschaft

Jedes Jahr kommen tausende Kinder mit alkoholbedingten Schäden zur Welt. Dabei ist das vermeidbar. Was müssen Frauen wissen?   mehr

Ziegenmilch gegen Neurodermitis?
Ziegenmilch gegen Neurodermitis?

Babys vor atopischer Dermatitis schützen

Ziegenmilch statt Kuhmilch – könnte das Babys Haut vor Neurodermitis schützen? Eine Studie liefert Hinweise auf einen möglichen vorbeugenden Effekt. Für Kinder mit bereits bestehender Erkrankung gilt das allerdings nicht.   mehr

Sport hilft Kindern mit Autismus
Sport hilft Kindern mit Autismus

Von Tai Chi bis Trampolin

Bewegung tut gut – auch Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung. Eine aktuelle Studienübersicht zeigt: Bestimmte Sportarten können Gleichgewicht, Koordination und motorische Fähigkeiten verbessern.   mehr

Mikronährstoffe fürs Herz
Ältere Person vor dem Einnehmen einer Tablette. Manche Mikronährstoffe können die Herzgesundheit fördern.

Nützlich oder schädlich?

Ob Nahrungsergänzungsmittel dabei helfen, Herz und Gefäße gesund zu halten, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Jetzt gibt es Hinweise, dass zumindest einige von ihnen doch vor Schlaganfall und Herzinfarkt schützen können.   mehr

Weniger Fleisch ist gesünder
Weniger Fleisch ist gesünder

Viele Vorteile für die Gesundheit

Was wäre, wenn….? Diese Frage hat sich ein amerikanisches Forscherteam in Bezug auf einen geringeren Fleischanteil in der Ernährung gestellt. Berechnungen am Modell haben erstaunliche Effekte auf die Gesundheit gezeigt.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Löwen-Apotheke
Inhaberin Sabine Schruttke
Telefon 036375/5 03 23
Fax 036375/5 03 06
E-Mail info@loewen-apotheke-kindelbrueck.de